Gesellschaftsrecht

HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt Sie im Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt sämtliche in gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten involvierte Personen

HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt sämtliche in gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten involvierte Personen und Institutionen wie insbesondere Unternehmen selbst, deren Gesellschafter, Geschäftsführer, aber auch finanzierende Kreditinstitute oder Insolvenzverwalter. Das Tätigkeitsspektrum unseres im Gesellschaftsrecht hoch spezialisierten Teams von Rechtsanwälten und Notaren umfasst den gesamten Werdegang einer Gesellschaft von ihren Anfängen bis zur Beendigung und alle sich in den verschiedenen Stadien stellenden Rechtsfragen. Dies gilt selbstverständlich ebenso für Personengesellschaften (insbesondere KG, OHG, GmbH & Co. KG, GbR) wie für Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH, AG).

Bereits im Vorfeld der Errichtung eines Unternehmens unterstützen wir Sie bei Auswahl der richtigen Rechtsform und – vor allem wenn sich mehrere Gesellschafter zusammenschließen – bei der Formulierung eines interessengerechten Gesellschaftsvertrages. Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Gesellschafterversammlungen, bei der Neuordnung Ihrer Konzernstruktur (wie z.B. bei Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen von Unternehmensteilen, Formwechseln oder dem Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen), bei Kapitalmaßnahmen (z.B. Kapitalerhöhungen, Gesellschafterdarlehen, sonstige Finanzierungsformen wie etwa stille Beteiligungen) und in allen Vorstands-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsangelegenheiten.

Bei Unternehmenstransaktionen (M & A) sowie im Bereich der Unternehmensnachfolge stellen sich ebenfalls häufig gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, die wir kompetent beantworten. Zu Compliance-Themen beraten wir Unternehmen umfassend und führen Inhouse-Schulungen durch.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Betreuung von Familiengesellschaften und ihrer Gesellschafter. Unsere herausragende Expertise auf diesem Gebiet stützt sich nicht allein auf rechtliches know how; vielmehr verfügen unsere Anwälte auch über das notwendige unternehmerische Denken und die soziale Kompetenz, ohne die nach unserer Überzeugung gerade solche, einen engen persönlichen Kontakt – und gegenseitiges Vertrauen – erfordernden Mandate kaum erfolgreich geführt werden könnten. Bereits jahrzehntelang erfolgreich bestehende Mandatsverhältnisse bestätigen uns.

Schließlich vertreten unsere Anwälte selbstverständlich Gesellschaften, Gesellschafter sowie Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsmitglieder – fachlich kompetent, zielorientiert, stark in der Durchsetzung und mit persönlichem Engagement – in allen Formen gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten sowohl außerprozessual als auch gerichtlich sowie in Schiedsverfahren.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Gründungsberatung
  • Umstrukturierungen und Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen, Formwechsel)
  • Änderung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen
  • Auseinandersetzungen von Gesellschaften und Unternehmen
  • Organhaftung, Betreuung von Organmitgliedern
  • Kapitalmaßnahmen und Unternehmensfinanzierung (Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Gesellschafterdarlehen, stille Beteiligungen)
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
  • Corporate Litigation
  • allgemeine Prozessführung und Schiedsverfahren
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Sanierungen, Umfinanzierungen und insolvenznahe Beratung
  • Familienunternehmen
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmenstransaktionen (M & A)
  • Corporate Compliance

Anschrift

Hafenweg 8, 48155 Münster
Postfach 3410, 48019 Münster
Parkmöglichkeiten in hauseigener Tiefgarage

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