Transport- und Speditionsrecht

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie im Transport- und Speditionsrecht

Transport- und Speditionsrecht

Wir beraten Sie in allen transport- und speditionsrechtlichen Fragestellungen

Das Transport- und Speditionsrecht stellt die zivilrechtliche Grundlage des nationalen und grenzüberschreitenden Warenverkehrs dar. Es regelt vor allem den Verlust und die Beschädigung, aber auch die verspätete Lieferung von Gütern, wozu auch Umzugsgut gehört und zwar sowohl auf der Straße, als auch in der Luft, auf See und Flüssen sowie auf den Schienen.

Aber auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen beinhaltet das Transport- und Speditionsrecht, wozu insbesondere das Güterkraftverkehrsgesetz gehört, das regelt, wann eine Transportgenehmigung erforderlich ist und wann Werksverkehr vorliegt und in welchen Fällen Bußgelder ausgesprochen werden können. Ferner existieren Regelungen zum Gefahrguttransport sowie zu den Lenk- und Ruhezeiten. Aber auch spezielle Gesetze sehen Anforderungen an den (grenzüberschreitenden) Transport von Gütern vor, wie z.B. das Abfallrecht. Nicht zuletzt sind vor allem auch arbeitsrechtliche Themen von großer Relevanz, wie z.B. der Mindestlohn oder Arbeitnehmerüberlassungen.

HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt (weltweit tätige) Konzerne sowie mittelständische und kleine Unternehmen kompetent und praxisnah in allen transport- und speditionsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere auch in solchen, die Bezüge zum Zollrecht aufweisen.


Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung sowie Durchsetzung von Frachten.
  • Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung / Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
  • Beratung bei der Beantragung einer Transportgenehmigung sowie Vertretung bei dem (drohenden) Widerruf dieser.
  • Beratung bei der Ausgestaltung von Transport- und Speditionsverträgen sowie AGB.
  • Vertretung in Bußgeldverfahren.
  • Inhouse-Schulungen.


Projekte/ Anfragen
:

  • Abgrenzung Frachtvertrag – Lohnunternehmer.
  • Abgrenzung Transportgenehmigung – Werkverkehr im Konzern.
  • Einhaltung Mindestlohn durch Unterfrachtführer.


Veröffentlichungen
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  • Haftung des Luftfrachtspediteurs (reg. B) für Schäden an der Luftfrachtsendung
    veröffentlicht in : Praxishandbuch Luftfrachtsicherheit „Bekannter Versender“ & Co. werden, bleiben, managen, Bundesanzeiger Verlag.


Weitere Informationen:

Anschrift

Hafenweg 8, 48155 Münster
Postfach 3410, 48019 Münster
Parkmöglichkeiten in hauseigener Tiefgarage

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