Auch die drohende Zahlungsunfähigkeit kann ein starkes Beweisanzeichen für eine vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger durch den Schuldner sein. Trotz Prolongation eines Darlehens kann dem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit drohen, wenn die in dieser Zeit geführten Umschuldungsverhandlungen keine sichere Erfolgsaussicht bieten.
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