Wer als Gläubiger gegenüber einem Insolvenzgericht wider besseren Wissens behauptet, sein Schuldner sei zahlungsunfähig, kann sich wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB strafbar machen. Denunzierter Betroffener eines Insolvenzverfahrens kann dabei nicht nur eine natürliche Person, sondern auch eine juristische Person sein. Dies hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in einem Revisionsverfahren entschieden.
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