…. – Zur Zulässigkeit der abweichenden Regelung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses in Tarifverträgen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass durch Tarifvertrag die Höchstdauer UND auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags abweichend von den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt werden können. (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.08.2012, 7 AZR 184/11).
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