Das IT-Recht, auch EDV-Recht, Onlinerecht, Internetrecht und Recht der neuen Medien genannt, hat keinen eng umgrenzten Anwendungskreis. Es beschreibt vielmehr alle typischen Rechtsbereiche in Zusammenhang mit Internet- und Computernutzung sowie Telekommunikation.
Wir beraten und vertreten Unternehmen, aber auch Privatpersonen, gerichtlich und außergerichtlich auf allen Gebieten des Informations- und Telekommunikationsrechts. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei nicht nur die Erstellung jeglicher Art von informations- und telekommunikationsrechtlichen Verträgen mit Anspruch auf die bestmögliche Umsetzung der Interessen unserer Mandanten, sondern auch die engagierte außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte.
Tätigkeitsschwerpunkte