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Gesellschaftsrecht 24.06.2026

Wirksamwerden einer aufschiebend bedingten Anteilsübertragung

OLG München, Urteil vom 03.12.2025 – VII U 3083/23e

 

Der Entscheidung liegt (vereinfacht) folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei miteinander im Streit befindliche GbR-Gesellschafter schlossen vor Gericht einen Vergleich, durch den sie sich voneinander trennen wollten. Der eine GbR-Gesellschafter veräußerte nach dem Inhalt des Vergleichs seine Gesellschaftsbeteiligung vollständig an den anderen Gesellschafter. Hierdurch sollten der veräußernde Gesellschafter aus der GbR ausscheiden, die GbR (mangels Vorhandenseins mehrerer Gesellschafter) erlöschen und sämtliche Aktiva und Passiva auf den erwerbenden Gesellschafter übergehen.

 

Der Vergleich wurde (einseitig) für den erwerbenden GbR-Gesellschafter auf Widerruf abgeschlossen. Der Widerruf konnte bis zum 31.12. des Kalenderjahres erklärt werden, in dem der Vergleich abgeschlossen wurde. Der Vergleich wurde nicht widerrufen. Allerdings kam es im Nachgang – u.a. aus steuerlichen Gründen – um Streit darüber, zu welchem Zeitpunkt die GbR-Beteiligung auf den Erwerber übergegangen ist.

 

Das Gericht nahm an, dass die Parteien eine aufschiebend bedingte Anteilübertragung in dem Vergleich vereinbart haben. Aufschiebende Bedingung war die Nicht-Ausübung des Widerrufsrechts durch den Erwerber. Da ein Widerruf des Vergleichs noch bis zum Ablauf des 31.12. möglich war, nämlich bis zur letzten Zeiteinheit dieses Tages, stand erst am Folgetag – also am 01.01. des nächsten Jahres – fest, dass die Bedingung für die Anteilsübertragung erfüllt ist. Erst dann konnte der Anteil übergehen. Entscheidend für dieses Ergebnis ist der Umstand, dass die Anteilsübertragung aufschiebend bedingt war durch eine negative Bedingung, nämlich die Nicht-Ausübung des Widerrufsrechts bis zum 31.12. Eine solche negative Bedingung tritt nach allgemeinen Regeln erst dann ein, wenn sicher feststeht, dass das maßgebliche Ereignis nicht mehr eintreten kann. Dies war angesichts der Widerrufsmöglichkeit bis zum 31.12 erst am Folgetag der Fall.