BGH, Urteil vom 05.11.2024 – II ZR 85/23 – Beschlussfassung über Ersatzansprüche der Gesellschaft | Nachrangigkeit der Gesellschafterklage
Der BGH macht in seiner Entscheidung, die zur Rechtsform der GmbH ergangen ist, grundlegende Ausführungen zur Zulässigkeit der Gesellschafterklage (sog. „actio pro socio“), welche auf die Verfolgung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ihre Geschäftsführer gerichtet ist.
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