In der nachstehend besprochenen Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage des Zugangszeitpunkts einer Kündigung befasst, welche per Einwurf-Einschreiben übersandt wurde, und hat die insoweit bestehende bisherige Rechtsprechung weiter konkretisiert (BAG, 25.06.2024, Az. 2 AZR 213/23).
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