Im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, aber sozial- und rechtsadäquat sind, sind nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 09.01.2012 nicht geeignet, die Voraussetzungen einer erfolgreichen Mobbingklage zu erfüllen.
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