24.12.2012
Arbeitsrecht
Befristung des Arbeitsvertrages - Weniger ist sicherer!
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 27.09.2012 unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch einmal bekräftigt, dass es einem Arbeitgeber trotz Angabe eines sachlichen Grundes für eine Befristung im Arbeitsvertrag im Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Befristung in der Regel nicht verwehrt ist, sich auf eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages gem. § 14 Abs. 2 TzBfG zu berufen, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind (LAG Schleswig-Holstein, 5. Kammer, Urteil vom 27.09.2012, 5 Sa 154/12).
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