News rund um das Thema Recht

Aktuelle und interessante News und Beiträge unserer Anwälte und Notare zu den verschiedensten Rechtsgebieten.

News und Beiträge unserer Kanzlei

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Aktuelles

15.01.2013
Arbeitsrecht
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen bei Facebook

Die steigende Zahl der Nutzer von sozialen Netzwerken wie zum Beispiel Facebook schlägt sich auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung nieder. Offenbar nutzen immer mehr Arbeitnehmer die Plattformen sozialer Netzwerke, um ihrem Frust und Ärger über den Arbeitgeber Luft zu machen.

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03.01.2013
Gesellschaftsrecht
Rechtsscheinhaftung UG - GmbH

Die Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB greift auch in Fällen, in denen für eine UG (haftungsbeschränkt) mit dem unrichtigen Rechtsformzusatz „GmbH” gehandelt wird. Der Handelnde haftet nicht nach Unterbilanzgrundsätzen gegenüber der Gesellschaft, sondern persönlich gegenüber dem Rechtsscheinadressaten.

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24.12.2012
Arbeitsrecht
Befristung des Arbeitsvertrages - Weniger ist sicherer!

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 27.09.2012 unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch einmal bekräftigt, dass es einem Arbeitgeber trotz Angabe eines sachlichen Grundes für eine Befristung im Arbeitsvertrag im Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Befristung in der Regel nicht verwehrt ist, sich auf eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages gem. § 14 Abs. 2 TzBfG zu berufen, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind (LAG Schleswig-Holstein, 5. Kammer, Urteil vom 27.09.2012, 5 Sa 154/12).

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17.12.2012
Gesellschaftsrecht
Unzulässige Kündigungsbeschränkung

Regelungen in Gesellschaftsverträgen (von zur Altersvorsorge gedachten Kapitalanlagegesellschaften), die den nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anlegern eine ordentliche Kündigung ihrer Beteiligungen erstmals nach 31 Jahren gestatten, stellen wegen der damit für die Anleger verbundenen unüberschaubaren Haftungsrisiken eine unzulässige Kündigungsbeschränkung nach § 723 Abs. 3 BGB dar. Dies kann auch dann gelten, wenn noch nicht die Grenze der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB überschritten ist.

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