20.09.2021
Verwaltungsrecht
Windvorrangzone im Regionalplan
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich in einem Urteil vom 01.12.2020 zum Az. VerfGH 10/19 mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Ausweisung von Windvorrangzonen in einem Regionalplan gegen die kommunale Planungshoheit verstößt.
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, dass der Regionalplan des Landes Nordrhein-Westfalen im Planungsraum Düsseldorf Windvorrangzonen auswies auf Flächen von Gemeinden, die in ihrem eigenen Plangebiet entweder andere Konzentrationszonen vorgesehen oder noch keine geplant hatten.
– Urteil vom 01.12.2020 zum Az. VerfGH 10/19 –
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