Macht ein Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendun-gen, die nicht durch die Vergütung abgegolten sind, geltend, ist der Arbeitgeber nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gem. § 670 BGB zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet, BAG, Urteil vom 12.03.2013, 9 AZR 455/11.
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