Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.01.2012, Az. 2 A 7.99, entschieden, dass ein Beamter, der in einem Personalauswahlverfahren eine ernsthafte Chance auf Beförderung hat, Schadensersatz verlangen kann, wenn diese Chance durch die rechtswidrige Handhabung des Verfahrens zunichte gemacht worden ist und er es nicht versäumt hat, gegen die Auswahlentscheidung Rechtsschutz zu suchen.
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