Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt (§ 17 Abs. 1 HGB). Ob eine Firma zulässig ist, bestimmt sich maßgeblich nach den §§ 18, 19 und 30 HGB. Danach bestehen folgende Anforderungen:
- die Firma muss zur Kennzeichnung geeignet sein,
- sich von anderen Firmen, die im selben Register eingetragen sind, unterscheiden, und
- sie darf nicht gegen das Irreführungsverbot verstoßen.
BGH, Beschluss vom 25.01.2022 – II ZB 15/21 –
» mehr erfahren