In einer neueren Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage auseinandergesetzt, ob auch Fremdgeschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer im Sinne des BUrlG sein können und hat die Frage im Ergebnis bejaht (BAG v. 25.07.2023, Az. 9 AZR 43/22).
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