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Aktuelles

II./2018 Newsletter Arbeitsrecht

Ist es in einer Branche oder Berufsgruppe üblich, für Arbeitnehmer bestimmte positive Eigenschaften oder Leistungen hervorzuheben, dann muss diesem Brauch auch im Zeugnis Rechnung getragen werden.

Ein Zeugnis darf keine Auslassungen enthalten, wo der verständige Leser eine positive Hervorhebung erwartet. Anspruch auf ausdrückliche Bescheinigung bestimmter Merkmale hat damit der Arbeitnehmer, in dessen Berufskreis dies üblich ist und bei dem das Fehlen einer entsprechenden Aussage im Zeugnis sein berufliches Fortkommen behindern könnte…..

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I./2018 Newsletter Arbeitsrecht

Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gerechtfertigt
Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer kündigen kann, der rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist und dessen vorzeitige Entlassung nicht sicher erwartet werden kann.

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