- OLG Oldenburg, Urteil vom 16.08.2023 – 4 U 72/22
Rennbahnvergangenheit des Pferdes ist kein Mangel
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass der frühere Einsatz des Pferdes als Rennpferd keinen Mangel darstelle. Ein gesundes Pferd sei nicht schon deswegen mangelhaft, weil es früher einmal als Rennpferd genutzt wurde. Die Parteien stritten um Ansprüche im Zusammenhang mit der von der Klägerin begehrten Rückabwicklung des Pferdekaufvertrages.
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