Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht

Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Urlaubsabgeltungsansprüche sind nach der Rechtsprechung des BAG nicht vererblich.

Sachverhalt:

Das BAG hatte jüngst über den Fall eines Kraftfahrers zu entscheiden, der seit April 2008 bis zu seinem Tod im Jahre 2009 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt war. Aufgrund seiner Erkrankung konnte ihm Urlaub in den Jahren 2008 und 2009 nicht gewährt werden. Das Arbeitsverhältnis endete durch den Tod des Arbeitnehmers. Die Erben forderten vom Arbeitgeber die Abgeltung von 35 nicht gewährten Urlaubstagen. Das BAG wies die Klage ab mit der Begründung, dass mit dem Tod des Arbeitnehmers der Urlaubsanspruch erlösche. Er wandele sich nicht nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz in einen Abgeltungsanspruch um (BAG, Urteil vom 20.09.2011 – 9AZR 416/10).

 

Bewertung/Praxisfolgen:

So makaber es klingen mag, aus arbeitsrechtlicher Sicht sollten schwer- und langzeiterkrankte Mitarbeiter darüber nachdenken, ob es ggf. sinnvoll ist, das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden, wenn der Tod absehbar ist. So kann ggf. der Urlaubsabgeltungsanspruch vor dem Tod mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Entstehung gelangen und ist dann auch vererblich.

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