Das Immobilienrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen rund um Grundstücke und grundstücksbezogene Rechte. Hierunter fallen insbesondere Erwerb und Veräußerung von Grundstücken oder Wohnungseigentum, Nutzungs- und Vorteilsrechte (Nießbräuche, Dienstbarkeiten, Reallasten, Erbbaurechte) sowie die Einräumung von Grundpfandrechten als Sicherheiten, etwa im Rahmen von Darlehensverträgen. Dem Immobilienrecht sachlich nahestehend und von erheblicher Relevanz im Geschäftsverkehr sind daneben das gewerbliche Miet- und Pachtrecht.
HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt Gewerbetreibende und Privatpersonen in allen Bereichen des Immobilienrechts sowie des gewerblichen Miet- und Pachtrechts. Wir begleiten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung Ihrer grundstücksbezogenen Verträge und gewerblichen Mietverträge, bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen und entwerfen für Sie individuell angepasste Lösungen zur Umsetzung Ihrer Vorstellungen hinsichtlich Erwerb, Nutzung, Miete- und Vermietung, Pacht- und Verpachtung von Grundstücks- und Wohnungseigentum.
Tätigkeitsschwerpunkte