Wir beraten und vertreten Unternehmen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Darüber hinaus betreuen wir Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte mit Anspruch auf eine exzellente arbeitsrechtliche Beratung in dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Begründung und bei der Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.
Unser Leistungsspektrum umfasst die beratende und rechtsgestaltende Tätigkeit, die außergerichtlichen Verhandlungen zum Beispiel mit Gewerkschaften und Betriebsräten ebenso wie die Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Bei komplexen rechtlichen Fragestellungen – wie zum Beispiel Umstrukturierungen oder Unternehmenskäufen – erfolgt eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit weiteren spezialisierten Anwälten der übrigen Dezernate unserer Kanzlei.
Darüber hinaus führen wir regelmäßig arbeitsrechtliche Inhouse-Schulungen mit maßgeschneiderten Inhalten für Führungskräfte und Mitarbeiter von Personalabteilungen durch.
Tätigkeitsschwerpunkte