Im Bereich des Baurechts beraten Sie erfahrene Rechtsanwälte, die über langjährige Erfahrung im zivilen und öffentlichen Baurecht verfügen, hierunter auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Wir beraten und vertreten sowohl bei Verträgen über den Grundstückskauf, den Erwerb einer Immobilie oder Eigentumswohnung. Wir entwerfen für unsere Mandanten Verträge mit Bauträgern, Architekten und begleiten sie während eines Bauvorhabens. Wir vertreten Bauunternehmen, Architekten, Bauingenieure sowie Handwerksunternehmen bei der Durchsetzung ihrer Werklohnforderungen und Honorare sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wir beraten private und gewerbliche Bauherren und Bauunternehmen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich im Rahmen der sich beim Bauen ergebenden Problemfelder, beispielsweise zu Themen wie Vergütung, Mängel und sonstige Schäden.
Wir decken zudem den gesamten Bereich des öffentlichen Baurechts ab.
Tätigkeitsschwerpunkte