Im Rahmen des pferderechtlichen Dezernats unterstützen wir Sie als Inhaber einer Reitanlage. Wir entwerfen für Sie Pferdeeinstellverträge in Abstimmung mit ihren Haftpflichtversicherungen. Wir vereinbaren im Rahmen dieser Einstellverträge Haftungsbegrenzungen im Rahmen des gesetzlich zulässigen. Wir beraten Sie in diesem Bereich über die Risiken der Tierhalterhaftpflichtversicherung und der Tierhüterhaftpflicht.
Als Pferdeverkäufer, unter Umständen Pferdehändler oder Züchter, beraten wir Sie über die Gestaltung von Pferdekaufverträgen. Im Rahmen des gesetzlich zulässigen entwerfen wir für Sie Pferdekaufverträge mit der gesetzlich möglichen Haftungsbegrenzung. Wir unterstützen Sie als Pferdeverkäufer bei der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche aus dem Pferdekaufvertrag.
Als Pferdekäufer prüfen wir für sie Gewährleistungsansprüche aus dem Pferdekaufvertrag. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Pferdekaufrecht, Nachbesserungsverlangen, den Rücktrittserklärungen im Hinblick auf den Pferdekaufvertrag und auch bei der prozessualen Rückabwicklung von Pferdekaufverträgen einschl. der Geltendmachung von Schadensersatz und Nebenkostenforderungen.
Als Pferdeigentümer unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus unsachgemäßer Haltung von Pferden in Reitanlagen. Wir machen für Sie Schadenersatzansprüche aus der Schädigung Ihres eingestallten Pferdes gegen Reitstallbesitzer wegen unsachgemäßer Aufbewahrung in Pferdeboxen oder auf Pferdeweiden geltend.
Tätigkeitsschwerpunkte