Unternehmensnachfolge

HARNISCHMACHER LÖER WENSING unterstützt Sie in allen Rechtsfragen rund um die Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt Sie in der Unternehmensnachfolge

Die vielleicht größte Bewährungsprobe eines Unternehmens ist die Bewältigung des Übergangs auf die nächste Generation. Dies gilt in besonderem Maße für familiengeführte Unternehmen. Naturgemäß stellt sich dabei an erster Stelle die Aufgabe der Bestimmung eines geeigneten Nachfolgers; bereits hier können wir wichtige Auswahlkriterien ebenso aufzeigen wie Alternativgestaltungen, wenn eine familieninterne Unternehmensfortführung nicht in Betracht kommt. Die besondere Herausforderung liegt sodann in der Verknüpfung von rechtlicher Gestaltung, besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Familienstruktur, den finanziellen Gegebenheiten und psychologischen Aspekten. Im Interesse der erfolgreichen Fortführung des Unternehmens nach Übergang auf einen Nachfolger und zur Sicherung der Arbeitsplätze müssen oft mit einer Nachfolge einhergehende Unstimmigkeiten vermieden werden. Ziel ist es, den Erhalt und die Fortführung des Unternehmens über Generationen hinweg sicherzustellen. Unternehmensnachfolge ist deshalb zu allererst eine „Unternehmernachfolge“. Die Aufgabe einer Planung der Nachfolge stellt sich Unternehmen jeder Größenordnung. Ein weitsichtiger Unternehmer wird die Regelung seiner Nachfolge selbst in die Hand nehmen, sie zu Lebzeiten gestalten und nicht dem Zufall überlassen, insbesondere aber auch die Nachfolge bereits zu seinen Lebzeiten umsetzen, um gegebenenfalls noch im Nachgang regulierend eingreifen zu können.

Bei der Nachfolgegestaltung kommen stets verschiedene Rechtsgebiete zum Tragen, insbesondere das Gesellschaftsrecht, Erbrecht, das Familienrecht und das Steuerrecht. Die Regelungen aus den verschiedenen Rechtsgebieten müssen möglichst passgenau ineinandergreifen. Neben diesen eher technischen Aufgaben stellen sich bei Nachfolgeplanungen insbesondere auch psychologische und soziale Herausforderungen. Sie zufriedenstellend zu bewältigen erfordert neben rechtlichem Know-how insbesondere auch unternehmerisches Denken, Sozialkompetenz und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen in die bestehenden Strukturen und persönlichen Verhältnisse.

Das auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge spezialisierte Team von HARNISCHMACHER LÖER WENSING besteht aus langjährig erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren, die aufgrund ihrer Persönlichkeit in der Lage sind, Mandatsverhältnisse mit dem notwendigen engen persönlichen Kontakt zum Unternehmer zu führen und wechselseitiges Vertrauen aufzubauen.

Und falls eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande kommt, können wir aufgrund unserer starken gesellschaftsrechtlichen Expertise und mit unserem hervorragenden M & A-Team alternative Lösungen aufzeigen und mit ihnen gestalten, wie etwa die Einbringung ihres Unternehmens in eine Familiengesellschaft oder eine Stiftung.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Planung, Gestaltung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen
  • Familienunternehmen
  • Stiftungen
  • Entwurf und Verhandlung von Vereinbarungen innerhalb der Familie
  • Testaments- und Schenkungsvertragsgestaltungen
  • Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge, Erbauseinandersetzungsvereinbarungen, sonstige Vorsorgedokumente.

Anschrift

Hafenweg 8, 48155 Münster
Postfach 3410, 48019 Münster
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