Es ist stetig Änderungen unterworfen und dient mittlerweile nicht mehr nur der Befriedigung fiskalischer Interessen, sondern auch der Gewährleistung der „Sicherheit in der internationalen Lieferkette“ („Supply Chain“).
Mit dem „Unionszollkodex“ trat am 01.05.2016 eine der bislang umfangreichsten Reformen des Europäischen Zollrechts in Kraft. Diese Reform wird die grenzüberschreitende Zollabwicklung nachhaltig weit über das Jahr 2020 hinaus verändern.
HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt (weltweit tätige) Konzerne, mittelständische Unternehmen vom Hersteller über den Händler bis zum Logistiker sowie Privatpersonen kompetent und praxisnah in sämtlichen zollrechtlichen Angelegenheiten.
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