Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Es ist stetig Änderungen unterworfen und dient mittlerweile nicht mehr nur der Befriedigung fiskalischer Interessen, sondern auch der Gewährleistung der „Sicherheit in der internationalen Lieferkette“ („Supply Chain“).
Mit dem „Unionszollkodex“ trat am 01.05.2016 eine der bislang umfangreichsten Reformen des Europäischen Zollrechts in Kraft. Diese Reform wird die grenzüberschreitende Zollabwicklung nachhaltig weit über das Jahr 2020 hinaus verändern.
HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt (weltweit tätige) Konzerne, mittelständische Unternehmen vom Hersteller über den Händler bis zum Logistiker sowie Privatpersonen kompetent und praxisnah in sämtlichen zollrechtlichen Angelegenheiten.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Beratung bei der Beantragung zollrechtlicher Bewilligungen (Zollverfahren, AEO, Zugelassener Ausführer (ZA), Ermächtigter Ausführer (EA) etc.) sowie Vertretung bei einem (drohenden) Widerruf dieser (vor Behörden und Gerichten).
- Analyse der zollrechtlichen Organisation sowie Beratung bezüglich Optimierung und Implementierung einer zollrechtlichen Compliance-Struktur – falls gewünscht inkl. Gestaltung der IT-Prozesse gemeinsam mit Ihren Softwareanbietern oder (auf Wunsch) Softwareanbietern aus unserem Netzwerk.
- Vertretung bei der Abwehr von Zollerhebungen (Drittlandzölle, Antidumpingzölle usw.) sowie dem Erlass / der Erstattung von Zöllen (vor Behörden und Gerichten) und der Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen sowie Regressansprüchen gegen etwaige Schädiger.
- Beratung bei der Einreihung von Waren in den Zolltarif und der Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) – falls erforderlich und gewünscht mit Unterstützung eines (öffentlich bestellten) Sachverständigen aus unserem Netzwerk.
- Beratung bei der Bestimmung des präferentiellen / nicht-präferentiellen Ursprungs einer Ware und der Beantragung einer verbindlichen Ursprungsauskunft (VUA) sowie Beurteilung, ob die Ware „Made in Germany“ ist.
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung einer Zollprüfung.
- Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung, Steuergefährdung etc. sowie Beratung und Vertretung bei der (unternehmensinternen) Feststellung von Verstößen (Nachmeldung, Selbstanzeige etc.) und (sofern erforderlich) bei Durchsuchungen.
- Abwehr von Zollbeschauen und Grenzbeschlagnahmen (insbesondere wegen des Verstoßes gegen das Recht der Verbote und Beschränkungen, wie z.B. gewerblichen Rechtsschutz, REACH, Abfallrecht etc.).
- Implementierung oder Optimierung zollrechtlich relevanter Regelungen in Verträgen (insbesondere Transport-, Speditions-, Logistik- und Kaufverträgen sowie AGB).
- Beratung bei der Beantragung des Status als „bekannter Versender (bV) / reglementierter Beauftragter (regB)“ sowie Vertretung bei drohendem Widerruf.
- Inhouse-Schulungen.
Projekte/ Anfragen:
- Einreihung von (Telekommunikations-) Kabeln im PKW
- Einreihung von Katzenkratzbäumen
- Erhebung von Antidumpingzöllen auf Solarmodule
- Haftung einer Zollzweckgemeinschaft und deren Gesellschafter
- Präferenzen EU – Tunesien (Minimalbehandlung, Kumulierung)
Weitere Informationen:
Kooperationen:
Unsere Tätigkeitsfelder
Das Zollrecht ist das Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Es ist stetig Änderungen unterworfen und dient mittlerweile nicht mehr nur der Befriedigung fiskalischer…
Das Exportkontrollrecht ist Teil des Außenwirtschaftsrechts und beschränkt den grenzüberschreitenden Warenverkehr dahingehend, dass Ausfuhren von Waren, Software und Technologie in Drittländer oder…
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Informationen zum Außenwirtschaftsrecht erhalten Sie unter: Exportkontrollrecht
Informationen zum Außenwirtschaftsrecht erhalten Sie unter: Zollrecht
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Verbrauchsteuerrecht
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