Seit dem 01.05.2016 ist der „Unionszollkodex“ (UZK) anwendbar. Mit dieser Reform des Zollrechts haben sich die Inhalte des Europäischen Zollrechts geändert.
Mit Hilfe des „KODEX-Baukasten“ können die einzelnen Regelungen des „Allgemeinen Zollrechts“, „Formellen Zollrechts“ und „Materiellen Zollrechts“ komfortabel im DIN A2-Format recherchiert werden, wobei der „KODEX-Baukasten“ nicht nur den UZK, sondern auch den UZK-DA und UZK-IA berücksichtigt.
Bezogen werden kann der „KODEX-Baukasten“ über unser Dezernat „Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“
oder den Bundesanzeiger Verlag, Amsterdamer Straße 92, Köln, www.bundesanzeiger-verlag.de.