Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

KODEX-Baukasten

Seit dem 01.05.2016 ist der „Unionszollkodex“ (UZK) anwendbar. Mit dieser Reform des Zollrechts haben sich die Inhalte des Europäischen Zollrechts geändert.

Mit Hilfe des „KODEX-Baukasten“ können die einzelnen Regelungen des „Allgemeinen Zollrechts“, „Formellen Zollrechts“ und „Materiellen Zollrechts“ komfortabel im DIN A2-Format recherchiert werden, wobei der „KODEX-Baukasten“ nicht nur den UZK, sondern auch den UZK-DA und UZK-IA berücksichtigt.

Bezogen werden kann der „KODEX-Baukasten“ über unser Dezernat „Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“

oder den Bundesanzeiger Verlag, Amsterdamer Straße 92, Köln, www.bundesanzeiger-verlag.de.

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