Verbrauchsteuerrecht

Bei sämtlichen verbrauchsteuerrechtlichen Angelegenheiten vertritt Sie HARNISCHMACHER LÖER WENSING

Verbrauchsteuerrecht

 

Das Verbrauchsteuerrecht ist Teil des Steuerrechts. Besteuert wird der Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Güter des täglichen Konsums. Dazu gehören insbesondere

  • Alkohol, Tabak, Kaffee, Bier, Wein, Mineralöl und Strom.

Die Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche Verwendung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren wird durch die deutsche Zollverwaltung überwacht. Dabei spielen insbesondere Steuerlager eine große Rolle. In ihnen können verbrauchsteuerpflichtige Waren steuerfrei hergestellt oder gelagert werden. Zudem dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung in Steuerlagern empfangen oder von diesen versandt werden. Für den Betrieb eines Steuerlagers bedarf es der Erlaubnis.

Zudem sind für bestimmte Verwendungen Steuerbefreiungen vorgesehen. Ferner besteht die Möglichkeit, Steuerentlastungen in Anspruch zu nehmen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, hängt von der verbrauchsteuerpflichtigen Ware und der jeweiligen gesetzlichen Normierung ab, wobei zwischen harmonisierten und nicht-harmonisierten Verbrauchsteuern zu unterscheiden ist. Jeder Verstoß gegen die gesetzlich normierten Voraussetzungen und die Einhaltung der praktischen Umsetzung, wie z.B. dem Transport der Ware unter Steueraussetzung im Rahmen des EMCS, birgt die Gefahr, dass die Verbrauchsteuer entsteht.

HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt (weltweit tätige) Konzerne und mittelständische Unternehmen vom Hersteller über den Händler bis zum Logistiker sowie Privatpersonen kompetent und praxisnah in sämtlichen verbrauchsteuerrechtlichen Angelegenheiten, von der Erteilung einer Erlaubnis bis hin zur Abwehr unberechtigter Steuerforderungen oder auch abgelehnter Entlastungen.


Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Beratung und Unterstützung bei der Beantragung einer Erlaubnis, insbesondere einer Steuerlagererlaubnis sowie Vertretung beim (drohenden) Widerruf (vor Behörde und Gericht).
  • Vertretung bei der Abwehr von festgesetzten Verbrauchsteuern sowie der Durchsetzung von Steuerbefreiungen und Steuerentlastungen (vor Behörde und Gericht).
  • Analyse des Umgangs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren sowie Beratung bezüglich Implementierung oder Optimierung einer verbrauchsteuerrechtlichen Compliance-Struktur  –  falls gewünscht inkl. Gestaltung der IT-Prozesse gemeinsam mit Ihrem Softwareanbieter oder (auf Wunsch) einem Softwareanbieter sowie Wirtschaftsprüfer aus unserem Netzwerk.
  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung einer Verbrauchsteuerprüfung.
  • Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung, Steuergefährdung etc. sowie Beratung und Vertretung bei der (unternehmensinternen) Feststellung von Verstößen (Nachmeldung, Selbstanzeige etc.) und (sofern erforderlich) bei Durchsuchungen.
  • Implementierung oder Optimierung verbrauchsteuerrechtlich relevanter Regelungen in Verträgen (insbesondere Transport-, Speditions-, Logistik- und Kaufverträgen sowie AGB).
  • Inhouse-Schulungen.


Projekte/ Anfragen 
:

  • Fehlmenge im Branntweinsteuerlager (Anforderungen an die Glaubhaftmachung)
  • Versorgerstatus bei Leistung von Strom im Konzern
  • Streckengeschäft und unmittelbarer Besitz an branntweinhaltiger Ware
  • Keine Steuerentstehung bei steuerbefreiter Verwendung trotz mangelhaftem EMCS
  • Vertrieb von Bier aus Tschechien in Deutschland


Veröffentlichungen
:

  • Fuselöl bereitet Kopfzerbrechen – Branntweinsteuer und/oder Energiesteuer?
    veröffentlicht in : Foreign Trade, Ausgabe 1/ 2013, S. 54 ff., Mendel Verlag


Weitere Informationen:

Anschrift

Hafenweg 8, 48155 Münster
Postfach 3410, 48019 Münster
Parkmöglichkeiten in hauseigener Tiefgarage

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