Die laufende Beratung und Betreuung von Banken und Sparkassen in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Bankenaufsichtsrechts bildet dabei einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Dabei sind wir Ansprechpartner in sämtlichen bankrechtlichen Fragen des Zahlungsverkehrs, des Einlagen- und Kreditgeschäfts, sonstiger Finanzierungsgeschäfte, der Kreditsicherung, des Kapitalmarkt-, Wertpapier-, Derivate- und Investmentgeschäfts, der Vermögensverwaltung sowie des Bankenaufsichtsrechts.
Im Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir regelmäßig gerichtlich und außergerichtlich auch die Interessen der Bankkunden und Darlehensnehmer, u.a. bei Rechtsfragen rund ums Girokonto, Probleme mit Zahlungskarten, beim Abschluss von Kreditverträgen, bei der Stellung von Sicherheiten, der Kreditabwicklung und drohender Vollstreckung.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts beraten und vertreten wir Kreditinstitute, sonstige Finanzdienstleister und Bankkunden bei Fragen (fehlerhafter) Anlageberatung, bei Aktienkäufen, offene und geschlossene Fonds, finanzierten Beteiligungen, finanzierten Erwerbermodellen und Rechtsfragen der Vermögensverwaltung.
Tätigkeitsschwerpunkte