Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser bankrechtliches Team besteht aus einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht sowie bankrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten.
Die laufende Beratung und Betreuung von Banken, Sparkassen und Bausparkassen in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Bankenaufsichtsrechts bildet dabei einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Dabei sind wir Ansprechpartner in sämtlichen bankrechtlichen Fragen des Zahlungsverkehrs, des Einlagen- und Kreditgeschäfts, sonstiger Finanzierungsgeschäfte, der Kreditsicherung, des Kapitalmarkt-, Wertpapier-, Derivate- und Investmentgeschäfts, der Vermögensverwaltung sowie des Bankenaufsichtsrechts.
Im Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir daneben regelmäßig auch die Interessen von Privatpersonen, u.a. bei Rechtsfragen rund um den Abschluss und die Erstellung von Kreditverträgen, bei der Stellung von Sicherheiten, der Kreditabwicklung und drohender Vollstreckung.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts beraten und vertreten wir Kreditinstitute, sonstige Finanzdienstleister und Privatpersonen bei Fragen der Anlageberatung, bei Aktienkäufen, offenen und geschlossenen Fonds, finanzierten Beteiligungen, finanzierten Erwerbermodellen und Rechtsfragen der Vermögensverwaltung.
Unsere Tätigkeitsfelder