Für alle Kaufleute und Unternehmen ergänzt und modifiziert das Handelsgesetzbuch (HGB) die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zudem regelt das HGB spezielle Vertragsarten, etwa den Handelsvertreter- oder den Transportvertrag. Es beinhaltet grundlegende Regelungen für spezielle Formen der Personengesellschaften – beispielsweise der OHG oder der KG – und zahlreiche weitere Vorschriften, die für eine Vielzahl gewerblich tätiger Personen einschlägig sind, von dem Handwerksbetrieb, über den Einzelkaufmann bis hin zum Konzern.
HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt Unternehmen sowie Gewerbetreibende in allen Bereichen des Handelsrechts. Von der Erstellung von Gutachten zu handelsrechtlichen Fragestellungen, über die Gestaltung von Muster- und Individualverträgen (einschließlich AGB) sowie die Beratung bei Firmengründung, –erweiterung und -aufgabe, von Vertragsverhandlungen bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von vertraglichen Ansprüchen begleiten wir Sie in allen Fragen mit dem Schwerpunkt oder Berührungspunkten zum Handelsrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte