Das Transport- und Speditionsrecht stellt die zivilrechtliche Grundlage des nationalen und grenzüberschreitenden Warenverkehrs dar. Es regelt vor allem den Verlust und die Beschädigung, aber auch die verspätete Lieferung von Gütern, wozu auch Umzugsgut gehört und zwar sowohl auf der Straße, als auch in der Luft, auf See und Flüssen sowie auf den Schienen.
Aber auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen beinhaltet das Transport- und Speditionsrecht, wozu insbesondere das Güterkraftverkehrsgesetz gehört, das regelt, wann eine Transportgenehmigung erforderlich ist und wann Werksverkehr vorliegt und in welchen Fällen Bußgelder ausgesprochen werden können. Ferner existieren Regelungen zum Gefahrguttransport sowie zu den Lenk- und Ruhezeiten. Aber auch spezielle Gesetze sehen Anforderungen an den (grenzüberschreitenden) Transport von Gütern vor, wie z.B. das Abfallrecht. Nicht zuletzt sind vor allem auch arbeitsrechtliche Themen von großer Relevanz, wie z.B. der Mindestlohn oder Arbeitnehmerüberlassungen.
HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt (weltweit tätige) Konzerne sowie mittelständische und kleine Unternehmen kompetent und praxisnah in allen transport- und speditionsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere auch in solchen, die Bezüge zum Zollrecht aufweisen.
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