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Transport- und Speditionsrecht

Lagervertrag oder Mietvertrag über Lagerflächen? Es geht nur eins von beiden!

In der aktuellen Ausgabe der „Zeitschrift für das Recht der Transportwirtschaft“ (RdTW), 06/2021 finden Sie einen Beitrag mit diesem Titel von Frau Dr. Talke Ovie.

Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Besprechung des Beschlusses des OLG Dresden vom 08. März 2021 (5 U 2247/209). Dieser Beschluss widmet sich der Frage, ob in dem zu beurteilenden Fall ein Lager- oder Mietvertrag geschlossen wurde.

Auch wenn es sich bei dieser Entscheidung um eine Entscheidung im Einzelfall handelt, zeigt der Beschluss doch verallgemeinerungsfähige Abgrenzungskriterien zwischen einem Mit- und einem Lagervertrag auf und die Folgen dieser Abgrenzung.

Damit steht fest: Das Betreiben eines Lagers misst sich nicht nur an öffentlich-rechtlichen Vorgaben, wie z.B. dem Zollrecht bei einem Zolllager, sondern auch an zivilrechtlichen Regelungen. Beides ist Teil der Risikoanalyse einer Geschäftsbeziehung und muss Eingang in den Vertrag finden, den die Parteien über die Lagerung schließen.

Bezogen werden kann die Ausgabe über den Beck-Verlag.

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