Unsere Tätigkeit im Versicherungsrecht umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Beratung in den Bereichen der Gebäude-, Inhalts- und Hausratversicherung, des Rechts der Berufs-, Verkehrs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, im Recht der Personenversicherungen, insb. der privaten Kranken-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung sowie auf dem Gebiet der Renten- und Lebensversicherungen.
Zu unseren Mandanten zählt eine der größten bundesweit tätigen Versicherungsgesellschaften, die uns regelmäßig mit der Vertretung in gerichtlichen Verfahren beauftragt. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Zusammenhang mit Gebäude-, Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- sowie Haftpflichtschäden.
Wir beraten und vertreten auch eine Vielzahl von Versicherungsnehmern über den Umfang des Versicherungsschutzes und bieten Unterstützung in Schadensfällen, begleiten fachkundig Regulierungs- und Sachverständigenverfahren und setzen Zahlungsansprüche gegen Versicherer sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch. Wir bieten bei jedem uns übertragenen Mandat auch die Führung der Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherern an, prüfen die Deckungsablehnungen auf ihre Zulässigkeit, verfolgen Ansprüche auf Rechtsschutzgewährung weiter und erheben nötigenfalls Deckungsklage.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung von Versicherungsnehmern und Maklern über Rechtsfragen des Versicherungsvertriebsrechts und die Vertretung in Schadensfällen infolge einer Falschberatung vor Abschluss des Vertrages und während der Maklerbetreuung.