Im Bereich des Verwaltungsrechtes beraten Sie Rechtsanwälte, die spezialisiert sind, sowie ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Wir beraten und vertreten sowohl rechtsuchende Privatpersonen als auch Unternehmen, Behörden und öffentlich-rechtliche Körperschaften in allen Bereichen des öffentlichen Rechtes. Darüber hinaus unterstützen wir Dienstleister sowie Unternehmen bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und begleiten Antragsteller bei der Planfeststellung. Wir vertreten Grundstückseigentümer, deren Grundstücke von Bebauungsplanänderungen oder der erstmaligen Aufstellung eines Bebauungsplanes betroffen werden, oder die sich gegen die Baugenehmigung eines Nachbarn zur Wehr setzen möchten. Wir arbeiten in komplexen bauplanungsrechtlichen Verfahren mit erfahrenen Städteplanern, Architekten sowie Ingenieuren zusammen. Wir beraten und unterstützen bei der Entwicklung von Grundstücksflächen, wobei ggf. Gesellschaftsrechtsexperten als auch Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht eingebunden werden.
Neben dem Baurecht vertreten und beraten wir in allen Verfahren, die im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Genehmigungen im Gewerberecht genauso wie im Kommunalrecht stehen. Wir überprüfen Gebührenbescheide und beraten bei der Frage der Rechtschutzmöglichkeiten im Beamtenrecht aber auch im Hochschulrecht, wie z. B. Studienplätzen. Aber auch das klassische Polizei- und Ordnungsrecht gehört zu unserem besonderen Beratungsbereich, ebenso wie das öffentlich-rechtliche Vergaberecht.
Tätigkeitsschwerpunkte