Familienrecht

Langjährige Erfahrungen in familienrechtlichen Fragestellungen

Familienrecht

Unser familienrechtliches Team besteht aus langjährig auf familienrechtliche Fragestellungen spezialisierten Rechtsanwälten

Wir beraten und vertreten Privatpersonen insbesondere aus dem Bereich der freien Berufe und Selbständigen/ Unternehmer in allen Fragen des Familienrechts und der damit regelmäßig zusammenhängenden Rechtsgebiete wie Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Immobiliarsachenrecht. Unser Bestreben und unsere Beratungsmaxime ist in jeder Situation die optimale Vertretung des Mandanten und – auch unter wirtschaftlichen – Gesichtspunkten die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Lassen diese sich nicht vermeiden, vertreten und verteidigen wir die Interessen unserer Mandanten in aller Konsequenz und einer für den Mandanten verständlichen Art und Weise. Soweit uns möglich und vertretbar wird hierbei auf das Wohl von Kindern Rücksicht und der Versuch unternommen, Auseinandersetzungen zwischen Partnern von Kindern fernzuhalten.

Unser Leistungsspektrum umfasst in erster Linie und vordringlich die beratende und rechtsgestaltende Tätigkeit insbesondere im Bereich der Ehe- und Partnerschaftsverträge mit dem Ziel, durch klare und interessengerechte Regelungen weiteren oder späteren Streit zu vermeiden. In notwendigen Rechtsstreiten vertreten wir unsere Mandanten vor sämtlichen Familiengerichten und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet.

Bei komplexen rechtlichen Fragestellungen – wie zum Beispiel in umfassenden Vermögensauseinandersetzungen oder bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen – erfolgt eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten der weiteren Dezernate unserer Kanzlei. Es ist für uns selbstverständlich, dass bei rechtsgebietsübergreifenden Zusammenhängen dem Mandanten für jede rechtliche Einzelfrage die größtmögliche Kompetenz der Kanzlei zur Verfügung steht, der Mandant gleichzeitig jedoch seinen persönlichen Ansprechpartner in den meist sensiblen familienrechtlichen Auseinandersetzungen behält.

 

Beratung und Vertretung bei

  • Trennung
  • Scheidung
  • Unterhalt (Trennungs- und Nachscheidungs- sowie Kindesunterhalt)
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Partnerverträge zu Vermögen bei Erwerb/ Trennung
  • Vaterschaftsfeststellung und –anfechtung
  • Erbrechtliche Fragestellungen im familienrechtlichen Zusammenhang

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Beratung bei und Vertragsgestaltung von
  • Eheverträgen vor oder nach der Heirat oder in der Trennungszeit
  • Erbverträgen oder Testamenten mit familienrechtlichem Bezug
  • Verträge zur Vermögensauseinandersetzung oder -übertragung unter Eheleuten oder Familienangehörigen
  • Unterhaltsverträge einschließlich Regelungen zur Altersvorsorge/ schuldrechtlichem Versorgungsausgleich
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Anschrift

Hafenweg 8, 48155 Münster
Postfach 3410, 48019 Münster
Parkmöglichkeiten in hauseigener Tiefgarage

Kontakt