Dr. Jörg Bonke

Geboren 1968 in Münster (Westf.), zugelassen seit 1997

Fachanwalt, Notar, Partner, Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz

Telefon +49 251 68 68 60 -315
Telefax +49 251 68 68 60 -319

Dr. Jörg Bonke

Dr. Jörg Bonke ist seit 2003 Partner bei Harnischmacher Löer Wensing. Seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1997 ist Dr. Jörg Bonke als Rechtsanwalt in der Kanzlei beratend, vertragsgestaltend und prozessführend tätig. Er ist sowohl Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht als auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Die laufende Beratung und Betreuung von Banken und Sparkassen in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts bildet einen Schwerpunkt in seiner anwaltlichen Tätigkeit. Laut dem JUVE-Verlag gehört er im Bankrecht und Zivilrecht regelmäßig zu den oft empfohlenen Rechtsanwälten.

Dr. Jörg Bonke wurde im Jahr 2010 zum Notar mit Amtssitz in Münster ernannt. Als Notar beurkundet er aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Expertise sowohl regelmäßig Hauptversammlungen für börsennotierte und nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften als auch Gesellschafterversammlungen, Gesellschaftervereinbarungen, Gründungen, Umstrukturierungen/Umwandlungen und Unternehmenskäufe für mittelständische Unternehmen und Konzerngesellschaften. Im Immobilienrecht ist er sowohl für Unternehmen (Bauträgerprojekte, Projektentwicklungen, Immobilientransaktionen), als auch für Privatmandanten bei Immobilienkaufverträgen und Übertragungen/Schenkungen tätig. Daneben betreut er selbstverständlich auch Vorgänge im Familienrecht (Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen, Lebenspartnerschaftsverträge) und im Erbrecht (Erbverträge/Testamente), wo ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Nachfolgeplanung für Unternehmer liegt.