Eines der aktuell im Zollrecht am schwierigsten zu handhabenden Themen ist die nachträgliche Änderung des Zollanmelders.
Frau Dr. Talke Ovie hat sich ein paar Gedanken zu diesem Themen auch vor dem Hintergrund gerichtlicher Verfahren gemacht. Veröffentlicht wurden diese in „Customs Compliance & Risk Management“.
Spannend sind darauf aufbauend, die uns nunmehr auch vorliegenden Angelegenheiten, in denen der Spediteur zwar den falschen Zollanmelder in der Zollanmeldung angab, aber von diesem eine Generalzollvollmacht vorliegen hatte, ebenso wie von dem eigentlichen Auftraggeber der Verzollung.
Da stellt sich zu Recht die Frage: was ist eine „Zollvollmacht“?
Nähere Informationen zur Veröffentlichung „Customs Compliance & Risk Management“ sowie die Veröffentlichung selbst sind erhältlich unter:
https://www.customsclearance.net/en/articles/categories/articles?journal=11&journal_release=161