Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht

Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für pflichtwidrige Gehaltszahlungen

OLG München, Urteil vom 22.10.2015 – 23 U 4861/14

 

Das referierte Urteil ist deshalb bemerkenswert, weil es sehr deutlich macht, dass interne Zuständigkeitsverteilungen zwischen mehreren GmbH-Geschäftsführern, insbesondere auch die Bildung einzelner Geschäftsführungs-Ressorts, die Allzuständigkeit jedes einzelnen Geschäftsführers für sämtliche Angelegenheiten der GmbH und die damit verbundene umfassende Verantwortung unberührt lassen. Auch außerhalb des primär zugewiesenen Geschäftsbereichs / Ressorts treffen jeden Geschäftsführer Überwachungspflichten im Hinblick auf die Bereiche seiner Geschäftsführungskollegen.

 

In dem vom OLG München entschiedenen Fall wurde deshalb ein GmbH-Geschäftsführer für schadensersatzpflichtig gehalten, weil ihm bekannt war, dass einer seiner Geschäftsführungskollegen an sich selbst überhöhte Gehälter gezahlt hatte. Weil er gegen eine solche „Selbstbedienung“ seines Kollegen nicht eingeschritten ist, hat der Geschäftsführer seine eigenen Überwachungspflichten verletzt und haftete wegen des eingetretenen Schadens gegenüber der GmbH.

 

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