Mit Urteil vom 15.01.2019 hat der Bundesgerichtshof die bislang von ihm offen gelassene und umstrittene Frage geklärt und bejaht, ob ein Aufsichtsrat einer AG die AG nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstand selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft vertritt, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.
– BGH, Urteil vom 15.01.2019 – II ZR 392/17 –
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