Verwaltungsrecht

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Verwaltungsrecht

Meerschweinchen müssen umziehen

Presseerklärung

Das Verwaltungsgericht Münster hat am 15.08.2013 in dem Verfahren unserer Mandantin gegen die Westfälische Wilhelmsuniversität Münster der Klage auf Nutzungsuntersagung von Stallungen stattgegeben, die die Westfälische Wilhelmsuniversität am Institut für Verhaltensforschung hält.

Zum Sachverhalt:

Die Westfälische Wilhelmsuniversität hatte im Innenhof des Hauses Badestraße 9-13 ohne Baugenehmigung einen 11 Meter langen Stall errichtet, in dem Wildmeerschweinchen vom Institut für Neuro- und Verhaltensbiologie gehalten werden.

Nach dem die Universität auf die Beschwerden der Nachbarn nicht reagierte, haben diese vor dem Verwaltungsgericht Münster auf Unterlassung der Tierhaltung geklagt. Dieser Klage hat das Gericht mit Urteil vom 15.08.2013 auf die mündliche Verhandlung vom selben Tage stattgegeben.

Das Verfahren ist auch überörtlich auf großes Medieninteresse gestoßen. Auf die entsprechenden Presseberichte von der lokalen überörtlichen Presse wird nachfolgend verwiesen:

http://www.wn.de/Muenster/Gericht-entscheidet-ueber-Anwohner-Klage-Meerschweinchen-muessen-umziehen

http://www.derwesten.de/panorama/meerschweinchen-der-uni-muenster-nerven-die-nachbarn-id8319874.html

http://www.ksta.de/panorama/quiekende-meerschweinchen-anwohnerin-klagt-gegen-uni-muenster,15189504,23976634.html

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