II./2019 Newsletter Arbeitsrecht

Eine unzulässige Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds wegen seiner Betriebsratstätigkeit im Sinne von § 78 Satz 2 BetrVG kann daraus folgen, dass die Arbeitgeberin das Betriebsratsmitglied in eine zu hohe tarifliche Entgeltgruppe eingruppiert.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2018 – 7 Sa 1065/18 (Pressemitteilung Nr. 11/19)

 

Der EuGH hat  entschieden, dass die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Der Gerichtshof weist zunächst auf die Bedeutung des Grundrechts eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten hin, das in der Charta verbürgt ist und dessen Inhalt durch die Arbeitszeitrichtlinie weiter präzisiert wird. Die Mitgliedsstaaten müssen daher nach Auffassung des Gerichtshofs dafür sorgen, dass den Arbeitnehmern die ihnen verliehenen Rechte zugutekommen, ohne dass die zur Sicherstellung der Umsetzung der Richtlinie gewählten konkreten Modalitäten diese Rechte inhaltlich aushöhlen dürfen. Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber daher nach Auffassung des Gerichtshofs verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C-55/18 (Pressemitteilung des EuGH Nr. 61/19)

 

Das BAG hat entschieden, dass Schwerbehinderte im bestehenden Arbeitsverhältnis von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen können. Dies gebe schwerbehinderten Menschen jedoch keine Beschäftigungsgarantie. Der Arbeitgeber könne eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz der Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lasse. Dessen besonderer Beschäftigungsanspruch sei dann erst bei der Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu berücksichtigen.

BAG, Urteil vom 16.05.2019 – 6 AZR 329/18 – (Pressemitteilung Nr. 21/19)

 

Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet sein kann, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung derart mitzuwirken, dass er den Beschäftigten entsprechend den Vorgaben des Wiedereingliederungsplanes beschäftigt. Der Arbeitgeber könne nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung (a.F.) verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung derart mitzuwirken, dass er den Beschäftigten entsprechend den Vorgaben des Wiedereingliederungsplanes beschäftige.

BAG, Urteil vom 16.05.2019 – 8 AZR 530/17 – (Pressemitteilung Nr. 22/19)

 

Eine unzulässige Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds wegen seiner Betriebsratstätigkeit im Sinne von § 78 Satz 2 BetrVG kann daraus folgen, dass die Arbeitgeberin das Betriebsratsmitglied in eine zu hohe tarifliche Entgeltgruppe eingruppiert.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2018 – 7 Sa 1065/18 (Pressemitteilung Nr. 11/19)

 

Der EuGH hat entschieden, dass die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Der Gerichtshof weist zunächst auf die Bedeutung des Grundrechts eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten hin, das in der Charta verbürgt ist und dessen Inhalt durch die Arbeitszeitrichtlinie weiter präzisiert wird. Die Mitgliedsstaaten müssen daher nach Auffassung des Gerichtshofs dafür sorgen, dass den Arbeitnehmern die ihnen verliehenen Rechte zugutekommen, ohne dass die zur Sicherstellung der Umsetzung der Richtlinie gewählten konkreten Modalitäten diese Rechte inhaltlich aushöhlen dürfen. Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber daher nach Auffassung des Gerichtshofs verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C-55/18 (Pressemitteilung des EuGH Nr. 61/19)

 

Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher – vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungsvoraussetzungen- wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist.

BAG, Urteil vom 13.06.2019 – 6 AZR 459/18 – (Pressemitteilung Nr. 25/19)

 

Das BAG hat entschieden, dass Schwerbehinderte im bestehenden Arbeitsverhältnis von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen können. Dies gebe schwerbehinderten Menschen jedoch keine Beschäftigungsgarantie. Der Arbeitgeber könne eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz der Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lasse. Dessen besonderer Beschäftigungsanspruch sei dann erst bei der Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu berücksichtigen.

BAG, Urteil vom 16.05.2019 – 6 AZR 329/18 – (Pressemitteilung Nr. 21/19)

 

Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet sein kann, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung derart mitzuwirken, dass er den Beschäftigten entsprechend den Vorgaben des Wiedereingliederungsplanes beschäftigt. Der Arbeitgeber könne nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung (a.F.) verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung derart mitzuwirken, dass er den Beschäftigten entsprechend den Vorgaben des Wiedereingliederungsplanes beschäftige.

BAG, Urteil vom 16.05.2019 – 8 AZR 530/17 – (Pressemitteilung Nr. 22/19)

 

Eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und ihrem Gesamtbetriebsrat ist unwirksam, soweit sie bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre, die im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit regelmäßig Mehr arbeit leisten, als Ausgleich hierfür pauschal eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten. Sie bestimmt die Voraussetzung des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletzt zudem den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

BAG, Urteil vom 26.06.2019 – 5 AZR 452/18 – (Pressemitteilung Nr. 27/19)

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