I./2018 Newsletter Arbeitsrecht

Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gerechtfertigt
Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer kündigen kann, der rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist und dessen vorzeitige Entlassung nicht sicher erwartet werden kann.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2017, 8 Sa 146/17

Karenzentschädigung: Unbeabsichtigter Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
Das BAG hat entschieden, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen des Rücktritts (§§ 323 ff. BGB) von der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes – auch durch unbedachte Äußerungen – zurücktreten kann, wenn der frühere Arbeitgeber seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Karenzentschädigung trotz Nachfristsetzung nicht nachkommt mit der Folge, dass die Rücktrittserklärung den Anspruch auf die Karenzentschädigung mit Wirkung „ex nunc“ beseitigt.
BAG, Urteil vom 31.01.2018, 10 AZR 392/17

Kein Betriebsübergang bei sogenanntem „echten Betriebsführungsvertrag“
Das BAG hat entschieden, dass ein Betriebsübergang nur dann vorliegt, wenn der bisherige Betriebsinhaber die Verantwortung für den Betrieb an den Betriebserwerber abgibt. Dies sei nicht anzunehmen, wenn bisherige Betriebsinhaber mit einem vermeintlichen Betriebsübernehmer vereinbart, dass der vermeintliche Betriebsübernehmer die komplette Produktion des ursprünglichen Betriebsinhabers an allen drei betriebenen Standorten mit den dort tätigen Arbeitnehmern weiterführe und für den ursprünglichen Betriebsinhaber die Betriebsführung des gesamten Geschäftsbetriebes an allen Standorten übernehme, wobei der vermeintliche Betriebsübernehmer im Außenverhältnis ausschließlich für Rechnung und im Namen des ursprünglichen Betriebsinhabers tätig werden soll, weil in einer solchen Konstellation davon auszugehen sei, dass der ursprüngliche Betriebsinhaber seine Verantwortung für den Betrieb des Unternehmens und die dort beschäftigten Mitarbeiter nicht aufgegeben habe und daher die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs nicht vorliegen.
BAG, Urteil vom 25.01.2018, 8 AZR 338/16

Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig
Das BAG hat entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt ist. Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport würden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen könne. Dies sei eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründe.
BAG, Urteil vom 16.01.2018, 7 AZR 312/16

Keine Entschädigung für männlichen Bewerber auf Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden darf, ohne das ein abgelehnter männlicher Bewerber eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangen kann.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.11.2017, 2 Sa 262 d/1

Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahmen eines Personalgesprächs
Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch mit Vorgesetzten und Betriebsrat eingeladen wird und das Gespräch heimlich mit seinem Smartphone aufnimmt, wirksam fristlos gekündigt werden kann. Das heimliche Mitschneiden des Personalgesprächs verletze das allgemeiner Persönlichkeitsrecht der Gesprächsteilnehmer nach Artikel 2 Abs. 1 GG und Artikel 1 Abs. 2 GG. Dies gewährleiste auch das Recht auf Wahrung der Unbefangenheit des gesprochenen Worts, nämlich selbst zu bestimmen, ob Erklärungen nur den Gesprächsteilnehmer, einem bestimmten Kreis oder der Öffentlichkeit zugängig sein sollten.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017, 6 Sa 137/17

Kein Verfall der Urlaubsansprüche bei Verhinderung des Urlaubs durch den Arbeitgeber
Der EuGH hat entschieden, dass Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub übertragen und angesammelt werden können, wenn man ihn aus Gründen, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen, nicht nehmen kann. Dem dortigen Kläger, dem von seinem Arbeitgeber während des von 1999 – 2012 bestehenden Arbeitsverhältnisses nie bezahlter Urlaub gewährt worden war, steht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Zahlung von Urlaubsabgeltung für den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses zu.
EuGH, Urteil vom 29.11.2017, C-214/16

Weitergeltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien nach Betriebsübergang
Das BAG hat entschieden, dass eine dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht auch nach einem Betriebsübergang auf einen weltlichen Erwerber weitergilt. Wird der Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers im Wege eines Betriebsüberganges von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt der Erwerber nach Auffassung des BAG gemäß § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt der Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Teil der weitergeltenden Pflichten sei die arbeitsvertraglich vereinbarte Bindung an das im AVR geregelte kirchliche Arbeitsrecht.
BAG, Urteil vom 23.11.2017, 6 AZR 683/16

Keine Kündigung wegen Äußerung in kleiner WhatsApp-Gruppe
Das Arbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass private Textnachrichten mit rassistischem Inhalt in einer kleinen WhatsApp-Gruppe kein Kündigungsgrund seien. Vier Mitarbeitern einer Kommune war fristlos gekündigt worden, weil sie in einer WhatsApp-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts liege kein Kündigungsgrund vor, da der Austausch der Bilder auf den privaten Smartphones der Mitarbeiter geschah und diese darauf vertrauen durften, dass dies nicht nach außen getragen würde. Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des BAG (z. B. BAG, Urteil vom 10.12.2009 – 2 AZR 534/08, Rz. 18) dürfe es arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des sich äußernden Arbeitsnehmers gehen, wenn ein Gesprächspartner diese Vertraulichkeit aufhebe und den Arbeitgeber informiere.
Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 15.11.2017, 4 Ca 1240/17

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