Arbeitsrecht

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Arbeitsrechtsfrühstück

Urlaubsrecht

Donnerstag, 07. Mai 2020, 09.00 Uhr

Bei einem gemeinsamen Frühstück soll es thematisch um aktuelle Probleme des Urlaubsrechts gehen, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergeben.  Insbesondere werden dabei folgende Themen aufgegriffen:

  • Verfall von Urlaubsansprüchen und die (neue) Hinweispflicht des Arbeitgebers
  • Urlaubsansprüche bei vereinbarter unbezahlter Freistellung, (lang andauernder) Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Erwerbsminderungsrente etc.
  • Vererblichkeit von Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüchen
  • Gestaltungsspielräume für den Arbeitgeber bei arbeitsvertraglichen Urlaubsregelungen

Programm
09.00 Uhr: Einlass
09.30 Uhr: Beginn des Vortrags und Diskussion inklusive Pausen
12.00 Uhr: Veranstaltungsende

Veranstaltungsort
Park-Hotel Schloss Hohenfeld
Dingbänger Weg 400
48161 Münster

Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Personalabteilungen – gleich ob Leiter oder Sachbearbeiter – und soll Hilfestellungen für die tägliche Arbeit geben.
Das Ansprechen und Mitbringen von befreundeten Mitarbeitern aus anderen Unternehmen ist nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht. Für unsere Vorbereitung bitten wir Sie, uns die Teilnahme befreundeter Mitarbeiter aus anderen Unternehmen ebenfalls kurz mitzuteilen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.
Auf Wunsch wird ein Teilnehmerzertifikat ausgestellt.

 

Anmeldung: Arbeitsrechtsfrühstück Mai 2019

Anschrift

Hafenweg 8, 48155 Münster
Postfach 3410, 48019 Münster
Parkmöglichkeiten in hauseigener Tiefgarage

Kontakt