Donnerstag, 16. April 2015, 9.00 – 12.00 Uhr
Bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses in der Anbahnungsphase können Arbeitgeber Fehler mit empfindlichen Konsequenzen machen. Einige sogenannte „AGG-Hopper“ nutzen diskriminierende Stellenausschreibungen quasi gewerbsmäßig, um vom Arbeitgeber entsprechende Entschädigungs- und Schadensersatzzahlungen einzufordern. Worauf in der Rekrutierungsphase zu achten ist und welche Fehler es unbedingt zu vermeiden gilt, soll in unserem nächsten Arbeitsrechtsfrühstück erörtert werden.
Programm
09.00 Uhr: Einlass
09.30 Uhr: Beginn der Vorträge und Diskussion
12.00 Uhr: Veranstaltungsende
Veranstaltungsort
Park-Hotel Schloss Hohenfeld
Dingbänger Weg 400
48161 Münster
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Personalabteilungen – gleich ob Leiter oder Sachbearbeiter – und soll Hilfestellungen für die tägliche Arbeit geben.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.
Auf Wunsch wird ein Teilnehmerzertifikat ausgestellt.