Arbeitsrecht

Sie wollen mehr zum Fachbereich "Arbeitsrecht" erfahren?
» mehr erfahren

(BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitsunfähigkeit überwinden — Entgeltfortzahlungskosten senken

Donnerstag, 21. April 2016, 9.00 Uhr

 

Themenschwerpunkte

  • Ziele des BEM-Verfahrens
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Gestaltung und Durchführung
  • Auswirkungen des BEM auf die krankheitsbedingte Kündigung

Häufige oder lang andauernde Arbeitsunfähigkeitszeiten belasten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Der Fokus des Arbeitnehmers liegt auf der Erhaltung seines Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber ist an der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs und daran interessiert, die Entgeltfortzahlungskosten „im Griff“ zu behalten. Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Arbeitgeber, das Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durchzuführen. Davon können beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, profitieren. Worauf bei der Durchführung des BEM-Verfahrens zu achten ist, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen und wie ein solches Verfahren gestaltet und durchgeführt werden kann, soll in unserem nächsten Arbeitsrechtsfrühstück erörtert werden.

Programm
09.00 Uhr: Einlass
09.30 Uhr: Beginn des Vortrags und der Diskussion
12.00 Uhr: Veranstaltungsende

Veranstaltungsort
Park-Hotel Schloss Hohenfeld
Dingbänger Weg 400
48161 Münster
www.parkhotel-hohenfeld.de

Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Personalabteilungen – gleich ob Leiter oder Sachbearbeiter – und soll Hilfestellungen für die tägliche Arbeit geben.

Die Teilnahme am Arbeitsrechtsfrühstück ist kostenlos.

Falls Sie Ihre Anmeldung stornieren müssen, bitten wir höflich um Mitteilung möglichst vor Beginn der Veranstaltung.

Anschrift

Hafenweg 8, 48155 Münster
Postfach 3410, 48019 Münster
Parkmöglichkeiten in hauseigener Tiefgarage

Kontakt