Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht

Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

-LG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2019, Az. 35 O 68/18-

Das LG Stuttgart hat entschieden, dass Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht als Wettbewerbsverletzungen gerichtlich verfolgbar sind.

Sachverhalt

Der Beklagte veräußerte über Ebay Gebrauchtteile für Kfz. Dabei verstieß er unstreitig gegen die Vorgaben der DSGVO, da er die Nutzer insbesondere nicht über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte. Der klagende Verband sah in diesem Datenschutzverstoß gleichzeitig eine Wettbewerbsverletzung und klagte.

Entscheidung

Das LG Stuttgart hat die Klage abgewiesen. Der Verstoß gegen die DSGVO stelle keine Wettbewerbsverletzung dar.

Die DSGVO regele die möglichen Sanktionen von Datenschutzverstößen abschließend. Ein Rückgriff auf das Wettbewerbsrecht sei nicht möglich. Hierfür spreche insbesondere, dass die DSGVO detaillierte Regelungen zu Sanktionen enthalte. Diese würden konterkariert werden, wenn im Falle von Datenschutzverstößen zusätzlich noch auf das Wettbewerbsrecht zurückgegriffen werden könnte. Dies sei mit dem Vorrang europäischen Rechts nicht vereinbar. Für dieses Ergebnis spreche zudem, dass die DSGVO keine wettbewerbsschützende Zielrichtung habe.

Das LG Stuttgart hat die Klage deshalb abgewiesen.

Einordnung der Entscheidung:

Es ist bislang zwischen den Instanzgerichten umstritten, ob Datenschutzverstöße auch wettbewerbsrechtlich verfolgt werden können. Das LG Stuttgart verneint dies ebenso wie das LG Magdeburg (Urteil vom 18.01.2019, Az. 36 O 48/18) und das LG Wiesbaden (Urteil vom 05.11.2018, Az. 5 O 214/18). Eine andere Auffassung hat beispielsweise das OLG Hamburg vertreten (Urteil vom 25.10.2018, Az. 3 U 66/17). Nach Auffassung des OLG Hamburg können Datenschutzverstöße gleichzeitig auch wettbewerbsrechtlich verfolgt werden, insbesondere durch Abmahnungen. Die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit wird letztlich nur durch eine höchstrichterliche Entscheidung ausgeräumt werden können.

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