„Technische Unterstützung“ im Sinne der Exportkontrolle soll jede Dienstleistung in Form von Unterweisung, Ausbildung, Weitergabe praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten oder in Form von Beratungsleistungen erfassen.
Wird eine solche „Technische Unterstützung“ erbracht, bestehen in der Praxis oftmals Schwierigkeiten bei der Beurteilung, ob es einer Genehmigung bedarf. Grund hierfür ist, dass eine Beurteilung im Einzelfall anhand die detaillierter gesetzlichen Vorgaben und Ausnahmen (allgemein zugängliche Informationen, Grundlagenforschung etc.) erforderlich ist. Um eine Hilfestellung für die Praxis zu bieten, haben wir eine „Matrix“ entworfen. Diese systematisiert sowohl die Prüfung, ob eine „Technische Unterstützung“ vorliegt, als auch die Prüfung der Genehmigungspflicht im Einzelfall.
Die Matrix können Sie hier herunterladen. Sie kann ganz einfach in das Internal Compliance Program (ICP) eines Unternehmens integriert werden (z.B. als Anlage).
Bei Fragen zur „Technischen Unterstützung“ sprechen Sie uns gerne an.