Notarielle Vertragsgestaltung

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Notarielle Vertragsgestaltung

Notwendigkeit der Übertragung von Rückgewähransprüchen auf den Grundstückserwerber

– BGH, Urt. v. 19.10.2017 – IX ZR 79/16 –

Mit diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass der Erwerber eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks nur dann Einreden aus dem Sicherungsvertrag (insbesondere auch die vollständige oder teilweise Tilgung des grundpfandrechtlich besicherten Darlehens) gegenüber dem Grundpfandrechtsgläubiger geltend machen kann, wenn ihm vom Darlehensnehmer – also regelmäßig dem Verkäufer – auch die Rückgewähransprüche aus dem Sicherungsvertrag abgetreten werden.

Dieses Erfordernis wird bei den von unseren Notaren gestalteten Grundstückskaufverträgen schon jahrelang beachtet. Grundstückserwerber befinden sich mit dieser Gestaltung auf der sicheren Seite.

Wenn Sie für sich zu diesem Themenkomplex oder allgemein im Bereich notarieller Vertragsgestaltung Beratungsbedarf sehen, stehen wir Ihnen mit unseren Leistungen kompetent und erfahren zur Verfügung.

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