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Urheberrecht

Veröffentlichung von Fotos auf Facebook kann Urheberrechte verletzen

LG München, Urt. v. 31.01.2018 – 37 O 17964/17

Das LG München hat entschieden, dass eine Veröffentlichung von Fotos auf „Facebook“ in einer nicht vollständig privaten, nicht geschlossenen Benutzergruppe eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.

Sachverhalt

Die Antragsgegnerin besuchte die Kunstausstellung „Mythos Hi“ und fotografierte zahlreiche Exponate. Die rund 100 angefertigten Fotografien veröffentlichte die Antragsgegnerin in einer nicht geschlossenen Facebook-Gruppe mit knapp 400 Mitgliedern. Sie erklärte, dass diese Fotos nahezu sämtliche Exponate der Ausstellung umfassen.

Die Antragsteller forderten die Antragsgegnerin daraufhin zur Entfernung der Fotos auf. Nachdem die Antragsgegnerin hierauf nicht reagiert hatte, wurden die Fotos durch Facebook entfernt. Die Antragsgegnerin erwiderte, dass sie die Fotos dennoch zukünftig immer und überall jedermann zugänglich machen werde. Daraufhin wurde die Antragsgegnerin abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, die sie allerdings nicht abgab.

Entscheidung

Das LG München I sieht in dem Verhalten der Antragsgegnerin eine Urheberrechtsverletzung. Bei der Ausstellung „Mythos Hi“ handele es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Sammelwerk. Die Antragsgegnerin habe das ausschließliche Recht der Antragsteller auf öffentliche Zugänglichmachung des Werks verletzt, indem sie mehr als 100 Fotografien in der Facebook-Gruppe gepostet habe. Die Facebook-Gruppe sei trotz ihrer beschränkten Mitgliederzahl, die sich auf rund 400 Mitgliedern beläuft, als Öffentlichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG zu qualifizieren. Die geltend gemachten Ansprüche seien deshalb begründet.

Praktische Auswirkungen

Vorsicht bei Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke in sozialen Netzwerken! Für jedermann einsehbare Veröffentlichungen verletzen regelmäßig die Ausschließlichkeitsrechte des Urhebers. Das vorliegende Verfahren ist hierfür ein Paradebeispiel. Bei urheberrechtlichen Fragen beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.

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