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Änderungen bei ATLAS hinsichtlich der Alternativnachweise im Nachforschungsersuchen

In einem Rundschreiben vom 25.02.2015 hat das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) Änderungen im IT-Verfahren ATLAS (Release AES 2.3) mitgeteilt. Diese Änderungen beziehen sich auf das Nachforschungsersuchen (Follow Up).

Zunächst stellt das ZIVIT klar, dass ATLAS-Teilnehmer und ATLAS-Beteiligte nicht verpflichtet sind, auf Nachforschungsanfragen der für sie zuständigen Ausfuhrzollstelle zu antworten.

Zudem ergibt sich eine Erleichterung für AEO (Authorized Economics Operator). Ist nach dem Ausgang von Waren wegen technischer (oder anderer) Probleme keine elektronische Ausgangsbestätigung erzeugt worden, so müssen AEO Alternativnachweise nicht mehr erbringen. Stattdessen wird die alternative Ausgangsbestätigung nunmehr automatisiert durch die Ausfuhrzollstelle erteilt. Voraussetzung ist, dass die AEO über ein gültiges AEO-Zertifikat mit Status C, S oder F verfügen und als Art der Anmeldung AM+e oder AM+f angegeben hatten.

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