Zollrecht

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Legal Breakfast - Zoll

Zoll und Umsatzsteuer - eine Zwangsehe

Donnerstag, 26. März 2015, 9.00 – 13.00 Uhr

  • Wann entsteht Zoll und wann Umsatzsteuer?
  • Wie bringe ich die Umsatzsteuer zum Abzug?
  • Hindert die Umsatzsteuer die Gestaltung von Lieferbeziehungen?
  • Was hat Exportkontrolle damit zu tun?

Grenzüberschreitende Warenbewegungen unterliegen den Bestimmungen des Zollrechts. Spürbar ist dies immer dann, wenn Einfuhrabgaben erhoben werden. Dazu gehört neben Zoll auch Einfuhrumsatzsteuer. Aber auch bei der Ausfuhr einer Ware aus der EU ist es erforderlich, neben den zollrechtlichen Vorgaben die umsatzsteuerrechtlichen Regeln einzuhalten, insbesondere, wenn Steuerfreiheiten in Anspruch genommen werden sollen. Dies gilt nicht zuletzt auch für Lieferungen innerhalb der EU. In welchem Verhältnis Zoll und Umsatzsteuer zueinander stehen und wie beide Rechtsgebiete miteinander verknüpft werden können (auch im Hinblick auf die Anforderungen der Exportkontrolle), soll Gegenstand dieser Veranstaltung sein.

Programm
09.00 Uhr: Einlass
09.30 Uhr: Beginn der Vorträge und Diskussion inklusive Gastvortrag des Herrn Dipl. Finanzwirt (FH) Steuerberater Marco Fuß (ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH)
13.00 Uhr: Veranstaltungsende

Veranstaltungsort
Park-Hotel Schloss Hohenfeld
Dingbänger Weg 400
48161 Münster

Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer sowie Mitarbeiter von Zollabteilungen und der Finanzbuchhaltung.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.

Auf Wunsch wird ein Teilnehmerzertifikat ausgestellt.

 

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