Donnerstag, 26. März 2015, 9.00 – 13.00 Uhr
Grenzüberschreitende Warenbewegungen unterliegen den Bestimmungen des Zollrechts. Spürbar ist dies immer dann, wenn Einfuhrabgaben erhoben werden. Dazu gehört neben Zoll auch Einfuhrumsatzsteuer. Aber auch bei der Ausfuhr einer Ware aus der EU ist es erforderlich, neben den zollrechtlichen Vorgaben die umsatzsteuerrechtlichen Regeln einzuhalten, insbesondere, wenn Steuerfreiheiten in Anspruch genommen werden sollen. Dies gilt nicht zuletzt auch für Lieferungen innerhalb der EU. In welchem Verhältnis Zoll und Umsatzsteuer zueinander stehen und wie beide Rechtsgebiete miteinander verknüpft werden können (auch im Hinblick auf die Anforderungen der Exportkontrolle), soll Gegenstand dieser Veranstaltung sein.
Programm
09.00 Uhr: Einlass
09.30 Uhr: Beginn der Vorträge und Diskussion inklusive Gastvortrag des Herrn Dipl. Finanzwirt (FH) Steuerberater Marco Fuß (ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH)
13.00 Uhr: Veranstaltungsende
Veranstaltungsort
Park-Hotel Schloss Hohenfeld
Dingbänger Weg 400
48161 Münster
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer sowie Mitarbeiter von Zollabteilungen und der Finanzbuchhaltung.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.
Auf Wunsch wird ein Teilnehmerzertifikat ausgestellt.