Dienstag, 02. Juni 2015, 9.00 – 13.00 Uhr
Exportkontrollrechtliche Verbote und Beschränkungen gelten für alle Wirtschaftsbeteiligten der internationalen Lieferkette, egal ob es sich dabei um weltweit agierende Konzerne oder weltweit tätige mittelständische Unternehmen handelt.
Entsprechend können auch die negativen Folgen eines „Ausfuhrverstoßes“ jedes Unternehmen treffen, wozu neben der Einleitung von Strafverfahren gegen die Geschäftsführung und (verantwortlichen) Mitarbeiter der Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht gehören kann.
Verstöße gegen exportkontrollrechtliche Verbote und Beschränkungen können nur durch eine auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Organisation verhindert werden.
Die Anforderungen an ein „Internal Compliance Program (ICP)“ – insbesondere in einem weltweit tätigen mittelständischen Unternehmen – sollen Inhalt des „Legal Breakfast“ sein.
Programm
09.00 Uhr: Einlass
09.30 Uhr: Beginn der Vorträge und Diskussion inklusive Gastvortrag des Herrn Thomas Ripsch (Harting Logistics GmbH)
13.00 Uhr: Veranstaltungsende
Veranstaltungsort
Parkhotel Hohenfeld Münster
Dingbänger Weg 400
48161 Münster
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer sowie mit dem Thema Exportkontrolle beschäftigte Mitarbeiter.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.
Auf Wunsch wird ein Teilnehmerzertifikat ausgestellt.